Die Kreusch Stiftung bietet Privatpersonen und Firmen die Möglichkeit, sich im Rahmen des Stifungszweckes zu engagieren.
Die Kreusch Stiftung unterstützt gemäß § 2 der Satzung:
– Förderung von Jugend- und Altenhilfe
– Förderung der Hilfe von Zivilbeschädigten und Behinderten
– Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Für Stiftungsbeiträge in jeder Höhe ist die Kreusch-Stiftung dankbar.
Sie können Ihre Stiftungserklärung auch hier online abgeben.
» Stifterformular
Ab einem Stiftungsbeitrag von 1.000,00 € stellt die Kreusch-Stiftung jedem Stifter einen Stifterbrief mit originaler Blattgold-Prägung des Stiftungswappens aus.
Alle Stifter werden in ein Stifterverzeichnis aufgenommen.
Das Stiftungs-Konto lautet:
Deutsche Apotheker- und Ärztebank – apoBank
IBAN: DE38 3006 0601 0007 5695 48
BIC DAAE DEDD XXX
Kontoinhaber: Kreusch Stiftung
Oder jetzt ganz einfach und bequem Online