Förderung
Die Kreusch-Stiftung bietet jedem Bürger die Möglichkeit auf Antrag und gegen Nachweis Zuwendungen zu erhalten.
Die Kreusch Stiftung unterstützt gemäß § 2 der Satzung:
– Förderung von Jugend- und Altenhilfe
– Förderung der Hilfe von Zivilbeschädigten und Behinderten
– Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustands
auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Stiftungsrat entscheidet nach Dringlichkeit des Anliegens und vorhandenen Möglichkeiten über die Förderanfragen.
Bitte senden Ihre Anfrage direkt an die Kreusch-Stiftung, Ullersdorfer Str. 1, 01324 Dresden oder per eMail an info[at]kreusch-stiftung.de.